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Bauen & Gewerbe

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Die Stadtverwaltung Strausberg berät Ihre Bürgerinnen und Bürger rund um das Bau- und Planungsrecht.
Die Bauberatung kann schon oft im Vorfeld eines Bau-, Abriss- oder Nutzungsänderungsantrages mit der Antragsstellerin oder
dem Antragssteller klären, ob das beabsichtigte Vorhaben genehmigungsfähig ist.

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Standorte für Ein- und Mehrfamilienhäuser (wird zur Zeit überarbeitet)

Die Stadt Strausberg hat für das gesamte Stadtgebiet Baulücken in einem Baulückenkataster auf der Grundlage des § 200 Baugesetzbuch erfasst. Das Baulückenkataster soll als Ergänzung des Angebotes an Grundstücken für Eigenheimbauwillige auf dem Strausberger Immobilienmarkt dienen.

Die Stadt möchte es Bauwilligen auf diese Weise ermöglichen, Kontakte zwischen den veräußerungsbereiten Grundstückseigentümern und möglichen Eigenheimbauwilligen herzustellen. Die Stadt selbst zieht keinen Nutzen aus den möglicherweise zustande kommenden Rechtsgeschäften eines privaten Grundstücksverkehrs.

Der Stadt Strausberg liegen Rückmeldungen von verkaufsbereiten Eigentümern vor, die ihr Einverständnis zur Veröffentlichung ihrer personen- und grundstücksbezogenen Daten (Name, Telefonnummer und Lage des Grundstückes) erteilt haben. Diese sind in nachfolgender Baulückenbroschüre dargestellt.  

Wenn Sie sich über das Baulückenkataster im Allgemeinen, aber auch über Einzelfragen zu den benannten Grundstücken wie beispielsweise die spezielle Lage im Ortsbereich oder deren Bebaubarkeit (z.B. Einfamilienhaus, Geschossigkeit oder Ähnlichem) persönlich informieren möchten, steht Ihnen Frau Bergk unter der Telefonnummer 0 33 41/38 13 20  oder per E-Mail unter mirka.bergk@stadt-strausberg.de zur Verfügung.

Die Broschüre finden Sie hier. Die Broschüre öffnet sich in einem neuen Tab

Derzeit sind keine verfügbaren kommunalen Grundstücke vorhanden.

Für im Gemeindegebiet Strausberg liegende genehmigungspflichtige Bauvorhaben (§ 54 Brandenburgische Bauordnung) reichen Sie Ihre Anträge auf Vorbescheid bzw. auf Baugenehmigung in dreifacher Ausfertigung ein beim:

Landkreis Märkisch- Oderland
Fachbereich III
Bauordnungsamt
Klosterstraße 14
15344 Strausberg

Von dort erhalten Sie Ihren rechtsbehelfsfähigen Bescheid. Bitte verwenden Sie für die Antragstellung ausschließlich die für das Land Brandenburg gültigen Vordrucke. Diese erhalten Sie über das Formularcenter  Sie gelangen zu den Formularen direkt beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Eventuell fehlende Unterlagen, die zur Entscheidungsfindung notwendig sind, werden mit der Eingangsbestätigung des Antrages vom Bauordnungsamt nachgefordert.

Zu Fragen des Bauordnungsrechts empfehlen wir Ihnen die Broschüre „MIR Aktuell“ Ausgabe 3.2009. Sie beinhaltet den Gesetzestext der Brandenburgischen Bauordnung mit entsprechenden Erläuterungen. (Download MIR aktuell 3/2009) Die Broschüre öffnet sich in einem neuen Tab

Fragen für im Gemeindegebiet Strausberg liegende genehmigungsfreie Bauvorhaben (§ 55 Brandenburgischen Bauordnung) und Fragen zum Planungsrecht sind an die Stadtverwaltung Strausberg

Fachbereich Technische Dienste
Fachgruppe Stadtplanung
Hegermühlenstraße 58  Google-Maps öffnet sich in einem neuen Tab 
15344 Strausberg

E-Mail: mirka.bergk@stadt-strausberg.de

Tel.:  0 33 41 / 38 13 20

zu richten.